Wechseljahre
Als Wechseljahre bezeichnet man die Lebensphase etwa zwischen dem 45. und 55. Lebensjahr, also den Übergang von der fruchtbaren zur unfruchtbaren Zeit im Leben der Frau. Während dieser Zeit des körperlichen und seelischen Umbruchs stellt der weibliche Körper die Produktion von Sexualhormonen nach und nach ein. Das vollständige Ausbleiben der Regel ist der Zeitpunkt der Menopause.
Den Zeitraum 1-2 Jahre davor nennt man Prämenopause und die Jahre nach der letzten monatlichen Regelblutung Postmenopause. Während dieses Zeitraumes treten bei ca. 80 % der Frauen Beschwerden auf. Etwa bei der Hälfte dieser Frauen sind die Beschwerden so belastend, dass sie behandelt werden müssen. Die am häufigsten genannten Beschwerden sind:
- Hitzewallungen
- Schlafstörungen
- Trockenheit und Erschlaffung der Haut mit Faltenbildung
- Trockenheit der Scheide z. T. mit Schmerzen beim Geschlechtsverkehr
- Haarausfall oder zumindest Abnahme von Geschmeidigkeit und Fülle
- Herzrasen mit und ohne Schwindel
- Wassereinlagerungen im Gewebe
- Stimmungsschwankungen, Reizbarkeit, Antriebslosigkeit, Depressionen
Als Behandlungsmethode der Wahl wird die Hormonersatztherapie angewendet. Sie beseitigt die Wechseljahresbeschwerden zuverlässig und beugt vorzeitigen Alterserscheinungen der Harn- und Geschlechtsorgane vor. Vor allem aber schützt sie effektiv vor dem gefährlichen Knochenmasseverlust, der Osteoporose. Zur Verfügung stehen dazu neben Tabletten und lokal anzuwendenden Salben auch niedrig dosierte Hormongele, Spray oder Pflaster. Diese transdermalen Therapieformen haben weniger Risiken und Nebenwirkungen. Bei weniger ausgeprägten Beschwerden können alternativ auch pflanzliche Präparate zur Behandlung ausreichend sein. Extrakte aus Mönchspfeffer, Cimicifuga, Johanniskraut, Rotklee, Salbei, Baldrian und Sojabohne zeigen ihre Wirkung. Insbesonders bei psychovegetativen Beschwerden können sie helfen. Es gibt über sie jedoch kaum Langzeitstudien zur Risiko-Nutzen-Abwägung. Diese, nur apotheken- und nicht verschreibungspflichtigen Präparate, werden nach aktueller Gesetzeslage nicht mehr von der Kasse erstattet.